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Hygienekonzepte

Hygienekonzept des Bildungszentrums Bodensee-Schule St. Martin

Die folgenden Maßnahmen und Hinweise gelten für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände der Bodensee-Schule St. Martin befinden.

1. Zentrale Hygienemaßnahmen
2. Raumhygiene
2.1 Reinigung
3. Hygiene im Sanitärbereich
4. Pausen
5. Raum – und Wegenutzung
6. Mittagessen
7. Außerunterrichtliche Veranstaltungen
8. Sportunterricht
9. Musikunterricht
10. Einbindung von externen Kräften und Elternarbeit
11. Meldepflicht

Der Hygieneplan des Bildungszentrum Bodensee-Schule St. Martin dient als Ergänzung der aktuellen Hygienehinweise an Schulen des Landes Baden-Württembergs.
Schulleitung und MitarbeiterInnen gehen bezüglich der Hygienemaßnahmen mit gutem Beispiel voran und sorgen dafür, dass die SchülerInnen die Hygienemaßnahmen ernst nehmen und diese einhalten.
SchülerInnen, die sich nicht an die beschriebenen Hygieneregeln halten können, ist die Teilnahme am Unterricht sowie der Aufenthalt im Schulhaus untersagt. Hierüber entscheidet die Schulleitung.
Die Teilnahme am Unterricht für Schülerinnen und Schüler, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen der Corona Risikogruppen leben, erfolgt freiwillig. Wird sich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden, erfolgt ein Unterricht in digitaler Form.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur auf Basis der vorangegangenen „Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ zulässig.

1. Zentrale Hygienemaßnahmen

Da die Übertragung des COVID-19 Virus sowohl über die Atemwege als auch über die Übertragung indirekt über die Hände stattfindet, müssen die folgenden Maßnahmen gewahrt werden:

- Auf dem gesamte Schulgelände des Bildungszentrums gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung! In den Klassenzimmern darf die Mund- und Nasenbedeckung abgenommen werden.

- Das Tragen von Mund- und Nasenbedeckung ist im Unterricht nur unter besonderen Bedingungen erforderlich, jedoch zu jeder Zeit zulässig.

- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt im schulischen Kontext lediglich in der Begegnung zwischen Erwachsenen, nicht aber den Schülerinnen und Schülern gegenüber.

- Gründliche Handhygiene nach dem Naseputzen, Niesen, nach der Nutzung von öffentlichen Transportmitteln, nach dem Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen und Lichtschaltern, nach Toilettengängen sowie vor und nach dem Essen
a) In Form von Händewaschen mit Flüssigseife (20 – 30 Sekunden)
b) Mit Handdesinfektion

- Nies- und Hustenetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den
wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen muss der
größtmögliche Abstand zu anderen Personen gehalten werden.

- Mund- und Nasenbedeckungen müssen ein Mal pro Tag gereinigt werden.

- Jeder körperliche Kontakt (Händeschütteln, Umarmen, Berühren) ist untersagt.

- Weder MitarbeiterInnen noch SchülerInnen dürfen mit Erkrankungssymptomen
(Fieber, trockener Husten, Störung des Geruch- oder Geschmacksinns) das Schulhaus betreten oder sich darin aufhalten. Bei Erkrankungssymptomen soll sofort medizinische Beratung / Behandlung in Anspruch genommen werden.

2. Raumhygiene

Ein Unterricht außerhalb der zugewiesenen Räume findet nicht statt.
Die Klassenräume müssen gut gelüftet werden, hierfür sind die jeweiligen Lehrer im Unterricht verantwortlich.
Das Vorhandensein von ausreichend Seife / Desinfektionsmittel in den Klassenräumen wird stetig kontrolliert.
Entsprechende Mängel sind bis zum Unterrichtsbeginn am Folgetag zu beseitigen

2.1 Reinigung

Das Gebäude wird täglich entsprechend den Hygienevorschriften gereinigt – für die Reinigung ist die beauftragte Reinigungsfirma zuständig. Die Kontrolle der Reinigung obliegt den Hausmeistern. Besonders gründlich müssen Flächen gereinigt werden, die mit Händen in Kontakt kommen (Handläufe, Türgriffe, Lichtschalter, Tische).

3. Hygiene im Sanitärbereich

Den anwesenden Klassen werden spezifische Toiletten zugewiesen. Hier müssen ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Die Kontrolle hierüber obliegt den Hausmeistern, auftretende Mängel müssen umgehend beseitigt werden.
In den Toilettenräumen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
In der Pausenzeit findet stets eine Aufsicht durch Lehrkräfte statt. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

4. Pausen

Die Pausen verbringen die SchülerInnen in den zugewiesenen Pausenflächen. Die Pausen finden stets unter der Aufsicht eines pädagogischen Mitarbeiters statt.
Die Schüler des Gymnasiums verbringen die Große Pause innerhalb Ihrer Klassenzimmer oder auf dem Parkplatz vor dem Schulgelände.
Außerhalb des Klassenzimmers gilt auch in den Pausen die Verpflichtung des Tragens einer Mund- und Nasenbedeckung.

5. Raum–und Wegenutzung

Die SchülerInnen betreten und verlassen das Schulgebäude durch jeweils fest zugewiesene Ein- und Ausgänge.
Die SchülerInnen der 13a, 12a, 11a und 11b betreten und verlassen das Gymnasium über den Haupteingang, die SchülerInnen der 13b und der 12b nutzen den Hintereingang.
Beim Betreten und Verlassen des Schulhauses gilt die Tragepflicht von Mund- und Nasenbedeckung. Ebenso gilt diese für SchülerInnen, die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
Der geregelte Einstieg in die Schulbusse wird von einer Busaufsicht sichergestellt.

6. Mittagessen

Das Mittagessen erfolgt im Klassenverband. Besteck, Tablette und Getränkebecher werden von einem mit Handschuhen und Mund- und Nasenbedeckung ausgestatteten pädagogischen Mitarbeiter gereicht.
Die Mensa wird durch den Haupteingang betreten und durch den Hintereingang in Richtung Dorfplatz verlassen.
Im Speisesaal gilt die strikte Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese darf erst am Sitzplatz ausgezogen werden. Allen Klassen wird ein fester Bereich im Speisesaal zugewiesen, der im Anschluss vom zuständigen Tischdienst unter Aufsicht der zuständigen Lehrkraft zu reinigen.
Aus Hygienegründen bleibt der Getränkespender für die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler gesperrt.
Die zum Mittagessen angemeldeten Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums gehen im jeweiligen Klassenverband zum Mittagessen. Sie werden von einer eingeteilten Lehrkraft begleitet, die die Ausgabe des Bestecks, der Tablettes und der Getränkebecher unter Wahrung der Hygieneregeln organisiert.

7. Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 1.Februar 2021 untersagt. Eintägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind in Klassenstärke, unter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung nach Genehmigung durch die Schulleitung möglich.

8. Sportunterricht

Den Sportgruppierungen werden feste Umkleide- und Sportbereiche zugewiesen. Auf eine regelmäßige Durchlüftung achten die Lehrkräfte des Fachbereich Sport. Eine Durchmischung der Gruppierungen ist nicht zulässig. Sportgeräte müssen nach der Nutzung gereinigt werden.

9. Musikunterricht

Jahrgangsübergreifende Gruppierungen dürfen im Musikbereich nicht gebildet werden. Dies gilt u.a. für Orchester, Chöre und Bands. Das Spielen von Blasinstrumenten sowie das Singen können aufgrund der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg nicht stattfinden.

10. Einbindung von externen Kräften und Elternarbeit

Externe Kräfte und Eltern dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung in den Unterricht eingeplant werden. Elternarbeit (Teilnehmerzahl, Abstandsgebot, maximal halbe Klassenstärke) und Elterngespräche dürfen unter Wahrung der geltenden Corona Verordnungen stattfinden.
Von Elterngesprächen ist stets ein Protokoll zu führen, in welchem genaue Gesprächszeiten und Teilnehmer zur Nachverfolgung der Kontakte zu vermerken sind.

11. Meldepflicht

Es gilt die Coronavirus-Meldepflichtverordnung. Verdachtsfälle sowie bestätigte Erkrankungen von COVID-19 Fällen in der Schule sind dem Gesundheitsamt zu melden.
Die Schulleitung behält sich vor, die Regelung situationsabhängig und nach den neusten Vorgaben des KUMI und RKI jederzeit anzupassen.

Ich habe die Regelungen gelesen und verstanden:

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Unterschrift

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