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Vorgehensweise im Verdacht auf Zusammenhang mit Corona

Von Frau Isabella Emhardt, Rektorin und Bildungszentrumleiterin

Liebe Eltern,
wir haben eine Empfehlung vom LandesGesundheitsAmt Baden-Württemberg erhalten, wie bei SchülerInnen verfahren werden soll, die typische Krankheitssymptome haben.

Typische Krankheitssymptome einer Coronavirusinfektion sind Fieber, Husten, Halsschmerzen sowie Geruchs-und Geschmacksstörungen.

SchülerInnen die solche Symptome, auch einzeln ein Symptom haben, müssen Sie als Erziehungsberechtigte dies bitte mit dem behandelten Hausarzt bzw. Kinderarzt abklären.

Es gilt ein Betretungsverbot für die betroffene Person, SchülerIn bis zur Abklärung an der Schule.

Bei Virusnachweis von Sars-CoV-2 muss unmittelbar auch mit der Schulleitung Kontakt aufgenommen werden. Es gilt Betretungsverbot der betroffenen Person und Quarantäne für den entsprechenden Personenkreis auf dem Schulgelände.

Wann darf eine Schülerin oder ein Schüler bzw. eine in der Schule tätige Person wieder in die Schule?

Für Personen mit einem Coronavirus-Nachweis bzw. enge Kontaktpersonen gelten die Isolations- bzw. Quarantänevorschriften des Gesundheitsamtes.
Nach Ablauf der Quarantäne oder Isolation ist zur Wiederaufnahme in die Schule weder ein negativer Virusabstrichbefund noch ein ärztliches Attest notwendig. Dies gilt auch, wenn Schülerinnen, Schüler oder in der Einrichtung tätige Personen aus anderen medizinischen Gründen Symptome zeigen und nach ärztlichem Urteil die Schule wieder besuchen können.
Sofern es die Schule im Einzelfall für erforderlich hält, kann sie sich eine formlose schriftliche Bestätigung vorlegen lassen, dass nach ärztlichem Urteil bzw. Aussage des Gesundheitsamtes die Schule wieder besucht werden kann. Eine Bestätigung des ärztlichen Urteils bzw. der Aussage des Gesundheitsamtes durch die erziehungsberechtigte Person bzw. an der Schule tätigen Person ist in der Regel ausreichend (mit Angabe der behandelnden Ärztin/ des behandelnden Arztes und Datum der Feststellung).


Bleiben Sie gesund, beste Grüße

Isabella Emhardt

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